Montag, 3. Januar 2011

Ersthelfermaßnahmen – „Du willst es doch auch!“ (Teil 2)


Jetzt also die essentiellen Fragen: Zu welcher Form von „erster Hilfe“ sind wir ohne tiefer schürfende Ausbildung gesetzlich verpflichtet?
Ich erspare uns den Paragraphenpassus. Es lässt sich darauf herunter brechen, dass wir die Rettung holen und beim Verletzten/Verunfallten/Verwasauchimmer bleiben müssen, bis die professionellen Ersthelfer vor Ort sind. Was wir in der Zeit machen ist fast egal. Mutwilliges Verletzen (denken wir an den Luftröhrenschnitt oder ähnliche Mätzchen die von Laien oder in präklinischer Umgebung quasi keinen brauchbaren Effekt haben) ist hierbei natürlich ausgenommen und sollte nicht zu unseren ersten Ideen zählen. Mit einer guten Portion Hausverstand zieht man so etwas aber hoffentlich auch gar nicht in Erwägung. Sollten Verletzungen entstehen, weil man die Person bergen wollte (ganz gleich in welcher Ausprägung) ist man auch hierfür nicht haftbar. Szenarien à la „ich traue mich nicht ihn anzufassen weil ich ihm das Genick brechen könnte“ oder ähnliches sind zu vernachlässigen. Es gilt „Leben vor Funktion“ und wir sind alle miteinander nicht in der Position zu entscheiden welche Verletzung für denjenigen individuell schlimmer ist oder ob dieses Leben dann noch lebenswert ist.

Viel naheliegender ist die Frage der moralischen Pflicht. Möchte ich nicht auch, dass mir jemand hilft (unvoreingenommen, nicht wertend) wenn es mir schlecht geht? Viele Leute ohne Bezug zur Materie „Notfallmedizin“ sagen, dass sie Angst haben sich mit Krankheiten zu Infizieren oder mit Erbrochenem in Berührung zu kommen.

Zum Thema Infektionen: Der, der sich beatmen lässt, muss Angst haben. Denn er hat keine Chance sich in seiner Situation in welcher Form auch immer zu wehren.

Zum Thema Erbrochenes: Ja, es ist eklig. Aber um zwei oder drei Euro lässt sich in der Apotheke ein Beatmungtuch erwerben, das man sich hinter die Kreditkarte und das Kondom in das Portemonnait stecken kann.

Und wenn man mit dem Gedanken, einen solchen körperlichen Kontakt zu einem fremden Menschen zu haben, gar nicht zurecht kommt, so kann man das Beatmen auch einfach weglassen und nur die Herzdruckmassage machen. Besser als nichts. Und es bringt alle mal etwas, da die Übersäuerung der Zellen ausbleibt, oder zumindest gemildert wird und der Gewebeschaden (der ja besonders am Gehirn zu tragen kommt) infolge dessen vielleicht sogar geringer ausfällt, als wenn man daneben sitzt und sich überlegt was Mitch aus Baywatch wohl gemacht hätte. Es lohnt sich also beim Erste-Hilfe-Kurs ein bisschen aufzupassen. Oder sich mal ein Lehrvideo auf Youtube anzusehen. Oder – ganz verrückte Idee – einfach noch einen Erste-Hilfe-Kurs zu machen. Die Breitenschulungskurse im Ausmaß von 16 Stunden werden sogar von der AUVA gefördert und sind mit einem Selbstbehalt von ca. 15 Euro günstiger als die sechsstündigen Kurse.

Fazit: Greift zu. Greift hin. Greift an. Es kann nichts passieren, außer, dass ihr vielleicht ein Leben rettet.


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